Allgemeine Vertragsbedingungen für den Servicevertrag
1. Präambel
1.1. da Pfeiffer erbringt sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen. Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Leistungen, die da Pfeiffer oder ein von ihr namhaft gemachter Subunternehmer im Rahmen dieses Vertrages durchführt.
1.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsleitung von da Pfeiffer schriftlich bestätigt worden sind.
1.3. Allfällige diesen Vertragsbedingungen widersprechende oder dispositive Rechtsnormen abändernde Geschäftsbedingungen des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
1.4. Der Servicevertrag kommt zustande, wenn da Pfeiffer innerhalb der Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet oder die bestellten Serviceleistungen durchführt.
1.5. Angebote von da Pfeiffer sind grundsätzlich freibleibend.
1.6. Mehrere Kunden haften für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand.
2. Leistungen von da Pfeiffer
2.1. Die Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages umfassen regelmäßige Servicearbeiten, notwendige Justagen und das Auswechseln von Teilen, sofern dies von da Pfeiffer als für den ordnungsgemäßen Betrieb der zu wartenden Maschinen notwendig erachtet wird. Ersatzteile werden am Aufstellungsort ohne zusätzliche Verrechnung zur Verfügung gestellt. Ausgenommen hiervon ist sämtliches Zubehör. Die betreffenden Ersatzteile werden im Wege des Austausches zur Verfügung gestellt und sind bei Installation neu oder neuwertig. Auf Wunsch des Kunden werden die ausgetauschten Teile von da Pfeiffer gegen zusätzliches Entgelt ordnungsgemäß entsorgt. Die Kosten für die bei Servicearbeiten anfallenden Testkopien bzw. Testdrucke sind in der Servicepauschale enthalten und werden nicht gesondert verrechnet.
2.2. Da die Festsetzung des Serviceentgeltes vom üblichen Ausmaß des Tonerverbrauches ausgeht, behält sich da Pfeiffer vor, bei permanenter Überschreitung des vom Hersteller angegebenen üblichen Tonerverbrauches durch den Kunden den zusätzlich benötigten Toner getrennt in Rechnung zu stellen,
2.3. Sofern keine Druckeranbindungspauschale (Printcontroller) vereinbart ist, sind technische Einsätze bedingt durch Netzwerk- oder Applikations-Änderungen und Driver- bzw. Firmware Upgrades, bei EDV/Netzwerk gebundenen Serviceobjekten kostenpflichtig. Die Druckeranbindungs-pauschale beinhaltet die Hard- und Software Wartung sowie Updates der System Software um eine störungsfreie Funktionalität der Druckeranbindung zu gewährleisten. Inbegriffen sind der Druckercontroller, das Interface im Drucksystem, das PostScript Modul, sofern eingebaut, sowie die Netzwerkkarte oder eine Printserver Box sofern vorhanden. Sowohl telefonische Unterstützung als auch die Wartung vor Ort sind in der Druckeranbindungspauschale enthalten. Die Druckeranbindungspauschale bezieht sich nur auf die im Erhebungsbogen angegebene Systemlandschaft und die vom Hersteller angeführten technischen Spezifikationen. Änderungen in der System-landschaft des Kunden sind nicht in der Pauschale enthalten, diese werden gesondert verrechnet. Ist keine Druckeranbindungspauschale vereinbart, so werden alle unterstützenden Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Druckeranbindung stehen, gesondert nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen und Wegkosten verrechnet.
2.4. Die Pauschale für die Scann-Option beinhaltet System, Firmware, Hard- und Software Komponenten der Scann-Option. Es gelten dieselben Bestimmungen wie unter Punkt 2.2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen allerdings unter Berücksichtigung der Scann-Funktionalität des digitalen Kopier- und Drucksystems.
2.5. Störungsbehebungen werden nach Bedarf während der Geschäftsöffnungszeiten von da Pfeiffer ohne gesonderte Verrechnung von Arbeitszeit erbracht. Werden Maschinen an Orten aufgestellt, an denen da Pfeiffer keine Geschäftsstelle unterhält, werden Reisezeit und Reisespesen zu den laut jeweils gültiger Preisliste festgelegten Sätzen verrechnet. Werden Serviceleistungen außerhalb der Geschäftsöffnungszeiten von da Pfeiffer erbracht, werden Arbeits- und Reisezeit sowie sonstige Reisespesen in Rechnung gestellt.
2.6. Vom Leistungsumfang nicht umfasst sind Störungsbehebungen und Betreuungsarbeiten, die laut Anleitung vom Kunden durchzuführen sind; Störungsbehebungen, Reparaturen oder Austausch von Teilen aufgrund von Unfällen, Nachlässigkeit, missbräuchlicher Verwendung, eigenmächtigen Eingriffen oder Eingriffen Dritter, Verwendung bzw. Einbau von nicht von da Pfeiffer gelieferten Ersatzteilen oder Zusatzeinrichtungen, Versagen oder Schwankungen in der Stromversorgung oder irgendwelchen anderen Ursachen, die nicht durch die normale Benützung bedingt sind; Sonderleistungen wie Umbauten, Generalüberholungen (bedingt durch Alter oder Art der Benützung des Serviceobjektes), Gehäuselackierung oä.
2.7. Wird da Pfeiffer aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, an der Erbringung von Serviceleistungen ge- oder dabei behindert, ist sie für die Dauer der Behinderung von ihrer Leistungsverpflichtung befreit.
2.8. da Pfeiffer übernimmt keine Verantwortung für Schäden und Verluste, die sich aus der Betriebsunfähigkeit des Gerätes ergeben und haftet weiters nicht für Schäden irgendwelcher Art, die sich im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung ergeben sollten.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, das vereinbarte Serviceentgelt pünktlich zu entrichten und da Pfeiffer ohne besondere Aufforderung am letzten Werktag einer jeden Verrechnungsperiode mittels Zählerstandsformular den tatsächlichen Zählerstand bekannt zu geben, anderenfalls wird eine 10% Überschreitung in Rechnung gestellt, dieser Vorgang entbindet den Kunden nicht von der vereinbarten Zählerstandsmeldung.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, Verbrauchsmaterial, sofern nicht im Servicevertrag inkludiert, ausschließlich von da Pfeiffer zu beziehen und laut jeweils gültiger Preisliste umgehend nach Verrechnung zuzüglich Versandspesen und Porto zu bezahlen.
3.3. Änderungen des Aufstellungsortes oder der Maschinenspezifikationen, Anbauten oder die Entfernung von Zusätzen können eine Änderung des Serviceentgelts zur Folge haben. Der Kunde wird da Pfeiffer daher von
allfälligen Standort- oder sonstigen Veränderungen des Serviceobjektes unverzüglich in Kenntnis setzen.
3.4. da Pfeiffer ist aufgrund dieses Vertrages nicht nur verpflichtet, sondern im Interesse einer bestmöglichen und möglichst wirtschaftlichen Wartung des Serviceobjektes auch berechtigt, neben Wartungsarbeiten auch Überprüfungen des Serviceobjektes vorzunehmen. Zu diesem Zweck hat der Kunde da Pfeiffer nach Terminabsprache den Zugang zum Serviceobjekt zu gestatten. Im Falle einer beabsichtigten Veräußerung oder sonstigen Aufgabe bzw. Entsorgung des Serviceobjektes ist der Kunde außerdem verpflichtet, da Pfeiffer umgehend zu verständigen und dieser zwecks Überprüfung des Zustandes des Serviceobjektes den Zugang zum Serviceobjekt zu ermöglichen.
4. Serviceentgelt, Zahlung
4.1. Das Serviceentgelt ist vereinbarungsgemäß periodisch im Voraus zu zahlen. Zahlungen gelten mit dem Datum der Gutschrift auf dem Konto von da Pfeiffer als getätigt. Bei Zahlungsverzug ist da Pfeiffer berechtigt, für sämtliche ihm zustehenden Zahlungen aus diesem Vertrag jeweils ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe des 6-Monats-Euribors für das jeweilige Kalenderquartal zuzüglich eines Aufschlags von 5%, mindestens jedoch 9% oder allenfalls höhere gesetzliche Zinsen sowie angemessene Mahnspesen, mindestens jedoch EUR 10,00 zzgl. USt pro erfolgter Mahnung sowie sämtliche sonstigen Kosten wie etwa Inkasso-, Interventions- und Exszindierungskosten, Anwaltshonorare, Kosten für Sachverständigengutachten etc. zu verlangen.
4.2. Darüber hinaus hat der Kunde da Pfeiffer jeden weiteren Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten von da Pfeiffer anfallen, unabhängig vom Verschulden des Kunden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
4.3. Eingehende Zahlungen werden von da Pfeiffer ungeachtet jeglicher Zahlungswidmung zuerst zur Abdeckung von Kosten, Aufwand- und Spesenersatz, dann zur Abdeckung der Verzugszinsen und zuletzt zur Abdeckung der jeweils ältesten aushaftenden Schuld verwendet. da Pfeiffer behält sich vor, Zahlungen auch anders zu widmen, insbesondere auf Forderungen aus allfälligen sonstigen mit dem Kunden bestehenden Vertragsbeziehungen.
4.4. da Pfeiffer ist berechtigt, nach vorheriger Verständigung des Kunden, Preiserhöhungen vorzunehmen. Sollten diese Erhöhungen jeweils mehr als 10 % betragen, so hat der Kunde das Recht, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten.
4.5. Wenn das Serviceobjekt regelmäßig in mehr als einer Personalschicht verwendet wird, erhöht sich das vereinbarte Serviceentgelt um 50 % für jede zusätzliche Personalschicht.
4.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit Forderungen von da Pfeiffer aufzurechnen.
4.7. Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen länger als 30 Tage nicht nachkommen, ist da Pfeiffer berechtigt bis zur vollständigen Zahlung der Außenstände durch den Kunden sowohl Wartungs- als auch Material-leistungen unverzüglich einzustellen.
5. Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör
5.1. Ungeachtet der Bestimmungen über den Eigentumsübergang trägt der Kunde jedenfalls die Gefahr und Kosten der Lieferung von Verbrauchsmaterial, Verbrauchsteilen und sonstigem Zubehör. Der Kunde genehmigt jede von da Pfeiffer gewählte Versendungsart, insbesondere auch Lieferung durch Zustell-, Paket- oder Botendienste.
5.2. Die jeweils im vorhinein von da Pfeiffer gelieferten Verbrauchsmaterialien und Verbrauchsteile bleiben so lange im Eigentum von da Pfeiffer, bis sie über die Seitenverrechnung (entsprechend ihrer Lebensdauer) vollständig bezahlt sind. Jede Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Im Falle einer Inanspruchnahme (Pfändung o.ä.) seitens Dritter hat der Kunde auf das Fremdeigentum hinzuweisen und da Pfeiffer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.3.Verbrauchsmaterial, Verbrauchsteile und Zubehör sind von der Gewährleistung ausgenommen.
6. Vorzeitige Vertragsauflösung
6.1. da Pfeiffer kann den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit vorzeitig auflösen, insbesondere wenn der Kunde eine seiner Pflichten aus diesem Vertrag wie seine Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist nicht erfüllt, gegen den Kunden Exekution geführt, ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder die Einleitung eines solchen mangels Kostendeckung abgelehnt wird.
6.2. Von einer vorzeitigen Vertragsauflösung bleiben sämtliche Ansprüche von da Pfeiffer gegen den Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche unberührt. In jedem Fall vorzeitiger Vertragsauflösung ist da Pfeiffer berechtigt, dem Kunden eine Vergütung in der Höhe von zumindest 85 % des Entgeltes für die vereinbarte Restlaufzeit des Vertrages zu verrechnen.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Geschäftssitz von da Pfeiffer als vereinbart.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1. Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen auf die Erben und Gesamtrechtsnachfolger beider Vertragsteile über. Für den Übergang von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Einzelrechtsnachfolger (Käufer, Geschenknehmer, etc.) bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von da Pfeiffer. da Pfeiffer ist berechtigt, sämtliche Rechte aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen.
8.2. Alle Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrag trägt der Kunde. Sollte da Pfeiffer solche Gebühren oder Abgaben bezahlen, so wird sie der Kunde unverzüglich ersetzen.
8.3. Der Kunde erteilt da Pfeiffer seine Zustimmung, dass die in diesem Vertrag mit enthaltenen Daten des Kunden in Erfüllung des Vertrages automations-unterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist mit der Weiterleitung (Übermittlung) dieser Daten in banküblicher Form, insbesondere im Interesse des Gläubigerschutzes, sowie an refinanzierende Bankinstitute einverstanden.
8.4. Der Bestand dieses Vertrages wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen desselben nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine gültige und zweckmäßige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung am ehesten entspricht. Dasselbe gilt für ergänzungsbedürftige Lücken dieses Vertrages.
8.5. Der Kunde hat jede Änderung seiner Daten unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mitteilungen von da Pfeiffer an den Kunden und Zustellungen von Schriftstücken erfolgen stets an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift.